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Streusalz oder Auftaumittel sind teilweise nicht mehr erlaubt

Verfasst: Mi 7. Jan 2026, 11:36
von Tetje
Hallo zusammen,

bitte achtet auf die neuere Regelung bezüglich Auftaumittel, im Volksmund auch "Streusalz" genannt.
Zitat:
Jegliche Auftaumittel (also nicht nur Salze!) sind dabei generell verboten. Ausnahmen gelten nur für die BSR auf bestimmten Fahrbahnen bei besonderer Glätte (§ 3 Abs 8 StrReinG Bln)! Verstöße auf öffentlichem Straßenland werden vom Ordnungsamt aufgenommen und geahndet.
Der private Einsatz von Streusalz ist: In Berlin, München und Hamburg verboten! In Nordrhein-Westfalen in vielen Städten
verboten. In Rheinland-Pfalz und Baden in einigen Städten stark eingeschränkt und nur unter extremen Wetterbedingungen wie z.B. Eisregen gestattet.

Bitte erkündigt euch bei eurer Gemeinde, die Strafen sind teilweise heftig. :shock: