Der neue europäische Pflanzenpass
Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 14:49
Hallo zusammen,
seit dem 14.12.2019 gilt der neue europäische Pflanzenpass. Alle juristischen Personen, die Pflanzen verkaufen wollen, unterliegen ihm. Die einzige Ausnahme ist der persönliche Direktabsatz vor Ort. Internethandel unterliegt immer dem Pflanzenpass. Privatverkauf auf Onlineplattformen ist ebenfalls Internethandel.
Der Grundgedanke ist dabei, Pflanzenschädlinge zurück verfolgen zu können, die eingeschleppt wurden.
seit dem 14.12.2019 gilt der neue europäische Pflanzenpass. Alle juristischen Personen, die Pflanzen verkaufen wollen, unterliegen ihm. Die einzige Ausnahme ist der persönliche Direktabsatz vor Ort. Internethandel unterliegt immer dem Pflanzenpass. Privatverkauf auf Onlineplattformen ist ebenfalls Internethandel.
Der Grundgedanke ist dabei, Pflanzenschädlinge zurück verfolgen zu können, die eingeschleppt wurden.