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Der neue europäische Pflanzenpass

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 14:49
von Gast
Hallo zusammen,

seit dem 14.12.2019 gilt der neue europäische Pflanzenpass. Alle juristischen Personen, die Pflanzen verkaufen wollen, unterliegen ihm. Die einzige Ausnahme ist der persönliche Direktabsatz vor Ort. Internethandel unterliegt immer dem Pflanzenpass. Privatverkauf auf Onlineplattformen ist ebenfalls Internethandel.
Der Grundgedanke ist dabei, Pflanzenschädlinge zurück verfolgen zu können, die eingeschleppt wurden.

Re: Der neue europäische Pflanzenpass

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 18:55
von Christianf
Hallo Dahlie,

ich frage mich, wie das gehen soll, wenn ich z.B. als Privatperson über Ebxx oder Amaxx Pflanzen anbieten will? Soweit ich das sehe, muss man sich als Unternehmer registrieren lassen, um für seine Pflanzen Pflanzenpässe ausstellen zu können.

Re: Der neue europäische Pflanzenpass

Verfasst: Do 13. Feb 2020, 16:14
von Gast
Hallo Christianf,

wenn Du einmal im Jahr eine Pflanze auf einer Plattform verkaufst, bist Du kein Händler. Die AGBs von Ebxx geben Dir auch einen Überblick: wenn Du einen Artikel oder eine Warengruppe mehrmals oder dauerhaft verkaufst, dann bist Du ein gewerblicher Händler. So sieht das übrigens auch das Finanzamt. Somit musst Du einen Pflanzenpass haben. ;)

Re: Der neue europäische Pflanzenpass

Verfasst: So 16. Feb 2020, 12:09
von Tetje
Hallo zusammen, hallo Dahlie,

danke, dass du auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht hast :--D . Anbei weitere Informationen:
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