bitte achtet auf die neuere Regelung bezüglich Auftaumittel, im Volksmund auch "Streusalz" genannt.
Jegliche Auftaumittel (also nicht nur Salze!) sind dabei generell verboten. Ausnahmen gelten nur für die BSR auf bestimmten Fahrbahnen bei besonderer Glätte (§ 3 Abs 8 StrReinG Bln)! Verstöße auf öffentlichem Straßenland werden vom Ordnungsamt aufgenommen und geahndet.
Der private Einsatz von Streusalz ist: In Berlin, München und Hamburg verboten! In Nordrhein-Westfalen in vielen Städten
verboten. In Rheinland-Pfalz und Baden in einigen Städten stark eingeschränkt und nur unter extremen Wetterbedingungen wie z.B. Eisregen gestattet.
Bitte erkündigt euch bei eurer Gemeinde, die Strafen sind teilweise heftig.